AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen Hundezentrum Schwaben (im Folgenden: Hundehotel) und Verbrauchern, die ihren Hund bei dem Hundehotel in Betreuung geben (im Folgenden: Kunde).
§ 1 Hundehotel
§ 1.1 Vertragsinhalt
Bei den zwischen dem Hundehotel und den Kunden geschlossenen Verträgen handelt es sich um Verträge mit dem Inhalt, den Hund des Kunden in den Räumen des Hundehotels während eines vereinbarten Zeitraumes unterzubringen und zu betreuen. Die individuell zu vereinbarende Art der Unterbringung liegt im Ermessen des Kunden und erfolgt auf sein eigenes Risiko.
Sollte vereinbart sein, dass der Kunde das Futter für seinen Hund mitgibt und dies nicht reicht, so ist das Hundehotel berechtigt, auf Kosten des Kunden die erforderliche Menge an Hundefutter nachzukaufen und/oder Futter nach eigenem Ermessen zur Verfügung stellen.
§ 1.2 Vertragsschluss
1. Der Kunde und das Hundehotel vereinbaren die Einzelheiten der Betreuung des Hundes. Nachdem das Hundehotel die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen im gewünschten Zeitraum geprüft hat, teilt sie dem Kunden telefonisch oder per E-Mail eine Reservierungsbestätigung mit.
Anmeldungen über einen Aufenthalt im Hundehotel sind nur mit einer Reservierungsbestätigung gültig.
2. Es steht im Ermessen des Hundehotels, ob sie den Hund für den angefragten Aufenthalt für geeignet hält.
§ 1.3 Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Die aktuellen Preise sind auf unserer Webseite (www.hundezentrum-schwaben.de) unter Hundehotel/Preise zu finden.
2. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet und sonstige Preisbestandteile.
3. Die Zahlung der Vergütung erfolgt per Vorkasse, per EC-Karte oder in bar, bei Anreise.
§ 1.4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
1. Der Kunde kann bis zu 6 Wochen vor dem vereinbarten Betreuungszeitraum kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
2. Tritt der Kunde nach diesem Zeitpunkt bis zu zwei Wochen vor dem Betreuungszeitraum zurück, hat er eine Bearbeitungs-/Ausfallgebühr in Höhe von 25% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
3. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Beginn des Betreuungszeitraums oder bricht der Kunde den Aufenthalt seines Hundes in dem Hundehotel vorzeitig ab, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund aus der Sphäre des Hundehotels vorliegt, ist die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr ist nicht geschuldet. Gelingt es den reservierten Platz an einen anderen Hund zu vergeben, so wird das Hundehotel dies entsprechend berücksichtigen.
4. Stornierungen sind schriftlich gegenüber dem Hundehotel anzuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Beginn der Betreuungszeit ist der Zugang der Mitteilung an das Hundehotel maßgeblich.
§ 1.5 Rücktritt vom Vertrag durch das Hundehotel
1. Sollte das Hundehotel aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, kann sie vom Vertrag zurücktreten.
2. Das Hundehotel wird den Hundehalter unverzüglich informieren und bei der Suche nach einer Ersatzbetreuung behilflich sein.
3. Im Falle des Rücktritts des Hundehotels gemäß § 1.5 Abs. 1 schuldet der Kunde dem Hundehotel keine Vergütung. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Rücktritt weniger als 7 Tage vor dem Beginn des Betreuungszeitraums erfolgt und sind der Höhe nach begrenzt auf die Mehrkosten für die Beschaffung einer Ersatzunterkunft.
§ 1.6 Sonstige Pflichten des Kunden
1. Der Kunde versichert, dass ihm eine bevorstehende Läufigkeit des Hundes im Betreuungszeitraum sowie Krankheiten / Unverträglichkeiten – auch ein Verdacht hierauf – oder eine übersteigerte Aggressivität / sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes nicht bekannt sind. Läufige Hündinnen und Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall können nicht im Hundehotel aufgenommen werden. Sollte der Kunde seinen Hund dennoch ins Hundehotel geben und oder ein solcher Umstand während der Aufenthaltsdauer eintreten, übernimmt das Hundehotel für die daraus resultierenden Folgen im Innenverhältnis keine Haftung. Der Kunde trägt die hierdurch entstehenden Kosten und haftet allein für ggf. bestehender Ansprüche Dritter. Eigene Ansprüche des Kunden gegen das Hundehotel bestehen nicht. Das gilt auch für den Fall, dass eine läufige Hündin gedeckt wird.
2. Ein wirksamer Impfschutz gegen Zwingerhusten ist dringend zu empfehlen, da fremde Hunde das Hauptinfektionsrisiko darstellen. Weiterhin ist ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut, Parvovirose, Staupe und Leptospirose für die Hundehotelgäste zu empfehlen. (Empfehlung des Kreisveterinäramt Reutlingen vom 17.01.2022)
Folgeschäden aus dem Fehlen der empfohlenen Impfungen gehen zu Lasten des Kunden.
3. Der Kunde erklärt, dass bei seinem Hund eine wirksame Entwurmung sowie ein ausreichender Floh- und Zeckenschutz vorhanden ist.
4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Abs. 1 und 3, ist das Hundehotel berechtigt, vom Hundehotelvertrag zurückzutreten oder die Verabreichung eines Parasitenschutzmittels auf Kosten des Kunden nachzuholen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hundehotel seinen Aufenthaltsort sowie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der er erreichbar ist, bei Abgabe des Hundes mitzuteilen und unverzüglich über Änderungen zu informieren. Alternativ benennt der Kunde eine dritte Person, die weisungsbefugt ist.
6. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Hund zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen. Im Falle der Nichtabholung ist das Hundehotel berechtigt, den Hund nach 7 Tagen in ein Tierheim zu bringen. Das Tierheim wird vom Hundehotel ausgewählt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Kunde.
§ 1.7 Unerwartete Situationen
1. Liegen Umstände gemäß § 1.6 Abs. 1 vor oder treten während der Betreuung ein oder sind die Voraussetzungen gemäß § 1.6 Abs. 2 und 3 nicht gegeben, ist das Hundehotel berechtigt, den Hund von den anderen Hunden zu trennen und in einem Einzelzimmer zu halten. Dies gilt insbesondere für läufige Hündinnen. Das Hundehotel behält sich ebenfalls vor, den Hund gesondert unterzubringen, wenn die Situation dies erfordert, um Schäden von Menschen, Tieren oder Sachen abzuwenden. Die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Hundehotel bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes alle aus Sicht des Hundehotels notwendigen Bemühungen unternimmt, insbesondere einen Tierarzt freier Wahl oder sonstige Dritte beauftragen darf. Die hierbei entstehenden Kosten werden durch den Kunden in voller Höhe bei der Abholung erstattet.
3. Treten bei dem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auf oder zeigt der Hund Eingewöhnungsprobleme, die das gewöhnliche Maß übersteigen, wird das Hundehotel den Kunden sofort benachrichtigen.
4. Bei Abholung vor dem vereinbarten Abholtermin hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Vergütung.
5. Ist es dem Kunden nicht möglich, seinen Hund zum vereinbarten Termin abzugeben bzw. abzuholen, wird er rechtzeitig einen neuen Termin mit dem Hundehotel vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich hinsichtlich der Aufenthaltsdauer automatisch. Bei voll belegtem Hundehotel behält sich das Hundehotel vor, den Hund nach eigenem Ermessen in anderen Räumlichkeiten unterzubringen. Zusätzlich anfallende Kosten trägt der Kunde, sie sind bei Abholung des Hundes durch den Kunden zu zahlen.
§ 1.8 Allgemeine Haftungsregeln
1. Das Hundehotel haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
2. Sofern das Hundehotel auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Soweit die Haftung des Hundehotels ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Hundehotel.
4. Die Haftung des Hundehotel für Schäden, die der Hund verursacht, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde gegen seine Mitteilungspflichten gemäß § 1.6 verstoßen hat und/oder der Schaden auf einen der dort genannten Umstände oder das Fehlen einer dort genannten Voraussetzung zurückzuführen ist.
5. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Er versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht. Das Hundehotel weist jedoch darauf hin, dass während der Fremdbetreuung der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.
6. Für den Ausgleich der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber Dritten gemäß §§ 823, 834, 840 BGB vereinbaren die Parteien die alleinige Haftung des Kunden im Innenverhältnis, es sei denn, das Hundehotel fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
7. Sofern das Hundehotel über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese für einen Schaden eintritt, ist der Kunde zur Erstattung des Eigenanteils an das Hundehotel verpflichtet, wenn er nach den vorstehenden Vorschriften für den Schaden einzustehen hätte. Das Hundehotel ist nicht verpflichtet, den Schaden durch ihre Haftpflichtversicherung ersetzen zu lassen.
8. Das Hundehotel übernimmt keine Haftung für überlassene Gegenstände (z. B. Hundebetten etc.).
§ 2 Urheberrecht
Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von dem Hundehotel ausgehändigten Materialien unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Das Hundehotel behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hundehotels.
§ 3 Vertragssprache
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 4 Eingeschränkter Winterdienst
Auf der gesamten Anlage und der Zufahrt dorthin gilt eingeschränkter Winterdienst, siehe STVO.
Dezember 2021
Trochtelfingen/Haid
Hundezentrum Schwaben
Hundehotel