AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen Hundezentrum Schwaben (im Folgenden: Hundehotel / Hundeschule) und Verbrauchern, die ihren Hund bei dem Hundehotel in Betreuung geben (im Folgenden: Kunde) oder die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).

§ 1 Hundehotel

§ 1.1 Vertragsinhalt

Bei den zwischen dem Hundehotel und den Kunden geschlossenen Verträgen handelt es sich um Verträge mit dem Inhalt, den Hund des Kunden in den Räumen des Hundehotels während eines vereinbarten Zeitraumes unterzubringen und zu betreuen. Die individuell zu vereinba­rende Art der Unterbringung liegt im Er­messen des Kunden und erfolgt auf sein eigenes Risiko.

Sollte vereinbart sein, dass der Kunde das Futter für seinen Hund mitgibt und dies nicht

reicht, so ist das Hundehotel berechtigt, auf Kosten des Kunden die erforderliche Menge an Hundefutter nachzukaufen und/oder Futter nach eigenem Ermes­sen zur Verfügung stellen.

§ 1.2 Vertragsschluss

1. Der Kunde und das Hundehotel vereinbaren die Einzelheiten der Betreuung des Hundes. Nach­dem das Hundehotel die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen im gewünschten Zeitraum geprüft hat, teilt sie dem Kunden telefonisch oder per E-Mail eine Reservierungsbestätigung mit.

Anmeldungen über einen Aufenthalt im Hundehotel sind nur mit einer Reservierungsbestätigung gültig.

2. Es steht im Ermessen des Hundehotels, ob sie den Hund für den angefragten Aufenthalt für geeignet hält.

§ 1.3 Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Die aktuellen Preise sind auf unserer Webseite (www.hundezentrum-schwaben.de) unter Hundehotel/Preise zu finden.

2. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet und sonstige Preisbe­standteile.

3. Die Zahlung der Vergütung erfolgt per Vorkasse, per EC-Karte oder in bar, bei Anreise.

§ 1.4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

1. Der Kunde kann bis zu 6 Wochen vor dem vereinbarten Betreuungszeitraum kostenfrei vom Vertrag zurück­treten.

2. Tritt der Kunde nach diesem Zeitpunkt bis zu zwei Wochen vor dem Betreuungszeitraum zurück, hat er eine Bearbeitungs-/Ausfallgebühr in Höhe von 25% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

3. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Beginn des Betreuungszeitraums oder bricht der Kunde den Aufenthalt seines Hundes in dem Hundehotel vorzeitig ab, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund aus der Sphäre des Hundehotels vorliegt, ist die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr ist nicht geschuldet. Gelingt es den reservierten Platz an einen anderen Hund zu vergeben, so wird das Hundehotel dies entsprechend berücksichtigen.

4. Stornierungen sind schriftlich gegenüber dem Hundehotel an­zuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Beginn der Betreuungszeit ist der Zugang der Mitteilung an das Hunde­hotel maßgeblich.

§ 1.5 Rücktritt vom Vertrag durch das Hundehotel

1. Sollte das Hundehotel aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, kann sie vom Vertrag zurücktreten.

2. Das Hundehotel wird den Hundehalter unverzüglich informieren und bei der Suche nach einer Er­satzbetreuung behilflich sein.

3. Im Falle des Rücktritts des Hundehotels gemäß § 1.5 Abs. 1 schuldet der Kunde dem Hundehotel keine Vergütung. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Rücktritt weniger als 7 Tage vor dem Beginn des Betreuungszeitraums erfolgt und sind der Höhe nach begrenzt auf die Mehrkosten für die Beschaffung einer Ersatzunterkunft.

§ 1.6 Sonstige Pflichten des Kunden

1. Der Kunde versichert, dass ihm eine bevorstehende Läufigkeit des Hun­des im Betreuungszeitraum sowie Krankheiten / Unverträglichkeiten – auch ein Verdacht hierauf – oder eine übersteigerte Aggressivität / sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes nicht bekannt sind. Läufige Hündinnen und Hunde mit ansteckenden Krank­heiten oder Parasitenbefall können nicht im Hundehotel aufgenommen werden. Sollte der Kunde seinen Hund dennoch ins Hundehotel geben und oder ein solcher Umstand während der Aufenthaltsdauer eintreten, übernimmt das Hundehotel für die daraus resultierenden Folgen im In­nenverhältnis keine Haftung. Der Kunde trägt die hierdurch entstehenden Kosten und haftet allein für ggf. bestehen­der Ansprüche Dritter. Eigene Ansprüche des Kunden gegen das Hundehotel bestehen nicht. Das gilt auch für den Fall, dass eine läufige Hündin gedeckt wird.

2. Ein wirksamer Impfschutz gegen Zwingerhusten ist dringend zu empfehlen, da fremde Hunde das Hauptinfektionsrisiko darstellen. Weiterhin ist ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut, Parvovirose, Staupe und Leptospirose für die Hundehotelgäste zu empfehlen. (Empfehlung des Kreisveterinäramt Reutlingen vom 17.01.2022)
Folgeschäden aus dem Fehlen der empfohlenen Impfungen gehen zu Lasten des Kunden.

3. Der Kunde erklärt, dass bei seinem Hund eine wirksame Entwurmung sowie ein ausreichender Floh- und Zeckenschutz vorhanden ist.

4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Abs. 1 und 3, ist das Hundehotel berechtigt, vom Hundehotelvertrag zurückzutreten oder die Verabreichung eines Parasitenschutzmittels auf Kosten des Kunden nachzuholen.

5. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hundehotel seinen Aufenthaltsort sowie eine Telefonnummer oder E-Mail-Ad­resse, unter der er erreichbar ist, bei Abgabe des Hundes mitzuteilen und unverzüglich über Änderungen zu informieren. Alternativ benennt der Kunde eine dritte Person, die weisungsbefugt ist.

6. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Hund zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen. Im Falle der Nichtabho­lung ist das Hundehotel berechtigt, den Hund nach 7 Tagen in ein Tierheim zu bringen. Das Tierheim wird vom Hundehotel ausgewählt. Die in die­sem Zu­sammenhang entstehenden Kosten trägt der Kunde.

§ 1.7 Unerwartete Situationen

1. Liegen Umstände gemäß § 1.6 Abs. 1 vor oder treten während der Betreuung ein oder sind die Voraussetzungen gemäß § 1.6 Abs. 2 und 3 nicht gegeben, ist das Hundehotel berechtigt, den Hund von den anderen Hunden zu trennen und in einem Einzelzimmer zu halten. Dies gilt insbesondere für läufige Hündinnen. Das Hundehotel behält sich ebenfalls vor, den Hund gesondert unterzubringen, wenn die Situation dies erfordert, um Schä­den von Menschen, Tieren oder Sachen abzuwen­den. Die entste­henden Mehrkosten trägt der Kunde.

2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Hundehotel bei Erkrankung oder im Falle eines Un­falles/Verletzung seines Hundes alle aus Sicht des Hundehotels notwendigen Bemühungen unternimmt, insbe­sondere einen Tierarzt freier Wahl oder sonstige Dritte beauftragen darf. Die hierbei entstehenden Kosten werden durch den Kunden in voller Höhe bei der Abholung erstattet.

3. Treten bei dem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auf oder zeigt der Hund Eingewöhnungs­probleme, die das gewöhnliche Maß übersteigen, wird das Hundehotel den Kunden sofort benachrichtigen.

4. Bei Abholung vor dem vereinbarten Abholtermin hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Vergütung.

5. Ist es dem Kunden nicht möglich, seinen Hund zum vereinbarten Termin abzugeben bzw. abzuholen, wird er rechtzeitig einen neuen Termin mit dem Hundehotel vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich hinsichtlich der Aufenthaltsdauer automatisch. Bei voll belegtem Hundehotel behält sich das Hundehotel vor, den Hund nach eige­nem Ermessen in anderen Räumlichkeiten unterzubringen. Zusätzlich anfallende Kosten trägt der Kunde, sie sind bei Abholung des Hundes durch den Kunden zu zahlen.

§ 1.8 Allgemeine Haftungsregeln

1. Das Hundehotel haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsge­setz zugrunde liegen.

2. Sofern das Hundehotel auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypi­sche, vorhersehbare Schäden begrenzt.

3. Soweit die Haftung des Hundehotels ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haf­tung von ge­setzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Hundehotel.

4. Die Haftung des Hundehotel für Schäden, die der Hund verursacht, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde gegen seine Mitteilungspflichten gemäß § 1.6 verstoßen hat und/oder der Schaden auf einen der dort genannten Umstände oder das Fehlen einer dort genannten Voraussetzung zurückzuführen ist.

5. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzli­chen Haftungsregelungen. Er versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender De­ckungssumme besteht. Das Hundehotel weist jedoch darauf hin, dass während der Fremdbetreuung der Versi­cherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.

6. Für den Ausgleich der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber Dritten gemäß §§ 823, 834, 840 BGB verein­baren die Parteien die alleinige Haftung des Kunden im Innenverhältnis, es sei denn, das Hundehotel fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

7. Sofern das Hundehotel über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese für einen Schaden ein­tritt, ist der Kunde zur Erstattung des Eigenanteils an das Hundehotel verpflichtet, wenn er nach den vor­ste­henden Vorschriften für den Schaden einzustehen hätte. Das Hundehotel ist nicht verpflichtet, den Schaden durch ihre Haftpflichtversicherung ersetzen zu lassen.

8. Das Hundehotel übernimmt keine Haftung für überlassene Gegenstände (z. B. Hundebetten etc.).

§ 2 Hundeschule

§ 2.1 Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungs­vor­schläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Einzelstunden, Kurse und Workshops, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge so­wie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Er­messen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.

Der Unterricht findet am Sitz der Hundeschule statt, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart ist. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung orga­nisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.

§ 2.2 Vertragsschluss

1. Einzelstunden

In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche und schriftliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als dem Sitz der Hun­deschule statt, so erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Fahrzeit und die An­fahrtskosten zu einem Kilome­tersatz von 0,50 € pro Kilometer zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort.

2. Kurse

Die Hundeschule bietet Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene zur Zielobjektsuche an. Diese finden bei erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Mensch-Hund-Teams statt. Es bedarf einer verbindlichen und schriftlichen Anmeldung des Kunden.

Die Anzahl der Plätze der Kurse ist begrenzt. Nach Eingang der Anmeldung und Prüfung der Platzkapazitäten erhalten Sie eine Bestätigung oder Mitteilung der Hundeschule.

Die Kursgebühr ist beim Anfängerkurs in der ersten Gruppenstunde in Bar und im Fortgeschrittenenkurs am Ende jeder Gruppenstunde in Bar zu zahlen.

3. Workshops

Teilweise bietet die Hundeschule Workshops zu speziellen Themen an. Ort, Thema und Zeit­punkt solcher Workshops werden auf der Webseite (www.hundezentrum-schwaben.de) der Hundeschule bekannt gegeben. Es bedarf der schriftlichen Anmeldung. Workshops finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Mensch-Hund-Teams statt.

Die Anzahl der Plätze bei Workshops ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung durch die Hundeschule zustande. Nach Eingang der Teilnahmebestätigung und Rechnung ist diese zur Zahlung fällig. Geht die Überweisung nicht binnen 7 Tagen nach Eingang der Bestätigung bei der Hundeschule ein, gilt die Anmeldung des Kunden als zurückgenommen und der Vertrag wird aufgehoben. Der Kunde hat dann keinen Anspruch auf Teilnahme am Workshop.

§ 2.3 Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Die aktuellen Preise können auf der Webseite (www.hundezentrum-schwaben.de) Hundeschule eingesehen werden.

2. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet, und sonstige Preisbe­standteile mit Ausnahme ggf. zu erstattender Reisekosten gemäß § 2.2 Abs. 1, die dem Kunden vor Vertragsschluss individu­ell mitgeteilt werden.

3. Die Zahlung der Vergütung erfolgt bei Einzelstunden und Kursen in bar, bei Workshops durch Vorabüberweisung.

Bei Zahlungseingang kürzer als 5 Tage vor Workshopbeginn ist die Vorlage eines Überweisungsträgers zum Nachweis der Zahlung erforderlich.

§ 2.4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

1. Weist der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder gibt es einen „Nachrücker“ gemäß Warteliste, der den Kursplatz/Workshopplatz übernimmt, kann ein Kunde bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten und erhält gezahlte Gebühren zurück erstattet.

2. Liegt kein Fall gemäß Abs. 1 vor, gilt Folgendes:

a. Sagt der Kunde einen Termin Einzeltraining/Kurs (§ 2.2 Abs. 1 und 2), für den er angemeldet ist, nicht mindes­tens 24 Stunden vor dem Trainingstermin ab, ist die Vergütung für die Stunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

b. Bei Absage eines Workshops (§ 2.2 Abs. 3) durch den Kunden ist er zur Zahlung einer Bearbeitungs-/Ausfallgebühr verpflichtet, deren Höhe nach dem Zeitpunkt der Absage gestaffelt ist. Sie beträgt bei einer Ab­meldung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10% des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 €. Erfolgt die Ab­meldung bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Gebühr 25% des Veranstal­tungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 €. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Ver­anstaltungsbeginn oder nimmt der Kunde ohne Abmeldung nicht an der Ver­anstaltung teil oder bricht er die Teilnahme an der Veranstaltung ab, ist eine Gebühr von 80% des vereinbarten Veranstaltungsentgelts zu zahlen.

3. Stornierungen und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmern sind schriftlich gegenüber der Hunde­schule an­zuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung bei der Hundeschule maßgeblich.

§ 2.5 Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Hundeschule

1. Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben, ein Trainer ausfällt oder die Wetterverhältnisse eine Absage notwendig machen. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, an­statt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.

2. Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage / -umlegung unverzüglich, spätestens aber 1 Tag vor Kursbeginn mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzu­treten.

3. Im Falle des Rücktritts der Hundeschule oder des Kunden gemäß § 2.5 Abs. 1 oder 2 schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.

§ 2.6 Rückerstattung von Zahlungen

Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 2.4 oder § 2.5 zu viel ge­zahlte Gebühren unverzüglich zurück erstatten. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, er­folgt die Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch Übergabe in den Räumen der Hundeschule.

§ 2.7 Haftung

1. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.

2. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypi­sche, vorhersehbare Schäden begrenzt.

3. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haf­tung von ge­setzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.

5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

§ 2.8 Sonstige Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hun­des sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzu­zeigen.

2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender De­ckungssumme und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten (mit dem Kombinationsimpfstoff Parainfluenza und Bordetella) besteht (Welpen dem Alter entsprechend).

Der Kunde erklärt, dass bei seinem Hund eine wirksame Entwurmung sowie ein ausreichender Floh- und Zeckenschutz vorhanden ist.

3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.

4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zah­len.

§ 3 Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von dem Hundehotel/Hundeschule ausgehändigten Materialien un­terlie­gen dem urheberrechtlichen Schutz. Das Hundehotel/Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Mar­ken­schutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Ver­vielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hunde­hotel/Hundeschule.

§ 4 Vertragssprache

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 5 Eingeschränkter Winterdienst

Auf der gesamten Anlage und der Zufahrt dorthin gilt eingeschränkter Winterdienst, siehe STVO.

Dezember 2021

Trochtelfingen/Haid

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